Vielen Menschen ist es ein Anliegen mit ihrem Vermögen Gutes zu tun und Spuren zu hinterlassen. Spuren, die dazu beitragen, dass die Erinnerung lebendig bleibt und von Dankbarkeit geprägt ist.
Wenn Sie sich entschließen, unsere Arbeit im Tierschutz und die des Tierheims zu unterstützen, werden wir Ihre Mittel, seien es Erbschaften, Vermächtnisse oder Schenkungen, mit großer Sorgfalt verwenden.
Der Tierschutzverein und die Stiftung „Tierschutz Karlsruhe“ sind als gemeinnützige Organisationen von der Zahlung von Erbschaftssteuer befreit.
So können Sie uns unterstützen:
Uns ist bewusst, dass dies keine leichten Entscheidungen sind. Wir bieten Ihnen deshalb gerne vertrauensvolle Gespräche an, bei denen Sie sich ausführlich über unsere Arbeit und unsere Projekte informieren können (testament@tierheim-karlsruhe.de).
Wir betonen allerdings, dass diese Gespräche eine profunde professionelle Beratung durch Fachanwälte und ggf. Steuerberater nicht ersetzen können.