Tierschutzverein Karlsruhe und Umgebung e.V.
Tierheim Karlsruhe - Tierfriedhof Karlsruhe

Stiftung „Tierschutz Karlsruhe“ – Stiften mit Sinn

katzenkinder 1Die Stiftung wurde 2011 vom Tierschutzverein Karlsruhe und Umgebung e. V. eingerichtet, um die Arbeit des Tierheims finanziell zu stützen. Die Stiftung ist als gemeinnützige Organisation von der Zahlung der Erbschaftssteuer befreit.

Das Stiftungskapital besteht derzeit aus drei Immobilien, die der Tierschutzverein in den letzten Jahren erbte. Dem Tierheim fließen laut den Beschlüssen des Stiftungsrats jährlich die Mieteinnahmen abzüglich der Nebenkosten zu.

Die Stiftungsaufsichtsbehörden – bei uns das Regierungspräsidium Karlsruhe – achten darauf, dass das Stiftungskapital in seinem Wert erhalten bleibt und der Stiftungszweck verwirklicht wird.

Zustiften bringt Sicherheit für uns und bedeutet Steuervorteile für Sie

Eine Zustiftung ist eine besonders nachhaltige Form, den Tierschutz zu unterstützen. Anders als eine Spende kann eine Zustiftung nicht zeitnah verwendet werden, sondern sie fließt in den Vermögensstock der Stiftung ein. Das so angelegte Geld arbeitet jedes Jahr aufs Neue für den Stiftungszweck, den Tierheimbetrieb mit zu tragen.

Gleichzeitig können Sie als steuerpflichtiger Zustifter in dem Jahr, in dem Sie zustiften, und in den folgenden neun Jahren diese auf Antrag steuerlich als „erweiterten Sonderausgabenabzug“ geltend machen.

Mit einem Testament die Arbeit der Stiftung unterstützen

Kimba4Ein Testament ist erforderlich, wenn Sie außerhalb der gesetzlich festgelegten Erbfolge Einrichtungen wie die Stiftung „Tierschutz Karlsruhe“ mit einer Erbschaft bedenken möchten.

Ein eigenhändig geschriebenes, handschriftliches Testament ist ausreichend. Es muss Ihre persönlichen Daten, Ihre Erben und Vermächtnisse, Ort und Datum enthalten. Zum Schluss erfolgt Ihre Unterschrift mit Vor- und Nachnamen.

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht bemühen. So können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille allen Anfechtungen standhält und vor allem auch beim Notariat bzw. Nachlassgericht hinterlegt wird. Dort wird Ihr Testament sicher verwahrt und erst im Todesfall geöffnet.

Tierhalter können in ihr Testament verfügen, dass der Tierschutz-verein Karlsruhe nach dem Ableben das Tier oder die Tiere übernimmt. Das bedeutet, dass Ihr Hund, Ihre Katze oder Ihr Vogel sofort im Tierheim aufgenommen werden. Sie brauchen nicht zu befürchten, dass Ihr Haustier herumgereicht oder schlecht versorgt wird. In Ruhe kann dann ein neues liebevolles Zuhause für Ihr Tier gefunden werden.

Zukunft schaffen durch ein Stifterdarlehen

IMG_0972Seit kurzem ist es möglich, dass Sie gemeinnützigen Stiftungen ein zinsloses Darlehen geben können. Die Stiftung kann dann mit den Erträgen dieses Darlehens wirtschaften. Für Stiftungen rechnet sich dies in der Regel ab einem Betrag von 10.000 Euro.

Das Stifterdarlehen kann für Sie dann in Frage kommen, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie das Geld doch noch einmal selbst brauchen werden. In diesem Fall können sie den Betrag wieder abrufen, da beispielsweise nur die Zinserträge in die zweckgebun-dene Arbeit der Stiftung fließen.

Stiftungsdarlehen sind deshalb dem Grunde nach eine Zinsspende oder eine Schenkung auf Widerruf.

Nehmen Sie sich die Zeit, zu überdenken, in welcher Weise Sie die Stiftung „Tierschutz Karlsruhe“ unterstützen möchten. Und regeln Sie rechtzeitig Ihren Nachlass entsprechend Ihrer Vorstellung. Nachfolgend geben wir hierzu einige Anregungen. Für eine umfassende rechtliche Beratung, die uns nicht erlaubt ist, möchten wir Sie bitten, sich an einen Fachanwalt zu wenden.

Was können Sie rechtzeitig zur Vorbereitung des Testaments oder Vermächtnisses tun?

  • Zusammenstellung Ihres Vermögens
  • Erben auflisten mit Daten und Adressen
  • Testamentsvollstrecker festlegen (Erbe, Freunde, Rechtsanwalt oder Steuerberater)
  • Papiere ordnen (Geburts- und Heiratsurkunde, Bankkonten, Versicherungen, finanzielle Verbindlichkeiten)
  • Wer soll im Todesfall benachrichtigt werden?
  • Wer soll sich um das Haustier kümmern?

Dem Tierschutzverein ist bewusst, dass dies keine leichten Entscheidungen sind. Wir bieten Ihnen deshalb gerne vertrauensvolle Gespräche an, bei denen Sie sich ausführlich über unsere Arbeit und unsere Projekte informieren können (testament@tierheim-karlsruhe.de).

Wir betonen allerdings nochmals, dass diese Gespräche eine profunde professionelle Beratung durch Fachanwälte und ggf. Steuerberater nicht ersetzen können.