Tierschutzverein Karlsruhe und Umgebung e.V.
Tierheim Karlsruhe - Tierfriedhof Karlsruhe

Projekt des Monats September: Tierkennzeichung – Check meinen Chip!

Vom 11. bis 15. September führt der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) in Kooperation mit Tasso und dem Deutschen Haustierregister erstmals die Aktion “Check meinen Chip!” durch. Anlässlich dieser Aktion möchten auch wir das Thema Tierkennzeichnung wieder einmal aufgreifen, da wir leider ständig mit Fundtieren zu tun haben und die Haltersuche nicht immer einfach ist.

Tierheime haben nahezu täglich mit Katzen zu tun, die als Findlinge abgegeben werden. Zum Teil handelt es sich dabei um wirklich herrenlose Katzen. Andererseits kann es natürlich auch passieren, dass Miez mal einen größeren Ausflug unternimmt und dabei auf Abwege gerät. Um sicherzustellen, dass der eigene Stubentiger nach dem „Einsammeln“ schnellstmöglich wieder zurück in sein Zuhause findet, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Tierkennzeichnung.

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Zum einen kann man Katzen bei der ja ohnehin notwendigen Kastration in Narkose tätowieren lassen. Dabei wird eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen ins Innere der Ohrmuschel tätowiert. Über den entsprechenden Tierarzt kann dann meist leicht der Besitzer herausgefunden werden. Dies funktioniert jedoch nur, wenn man seine Daten aktuell hält und nach Umzug oder Telefonnummerwechsel auch beim Tierarzt Bescheid gibt.
Vorteile der Tätowierung sind die sofortige Ablesbarkeit ohne spezielle Technik. Nachteil kann sein, dass mit der Zeit, gerade bei dunkel pigmentierten Katzenohren die Zahlen und Buchstaben oftmals unleserlich werden und somit nicht mehr eindeutig zugeordnet werden können.

laraEine weitere Möglichkeit der Kennzeichnung ist der sogenannte „Chip“. Dabei wird dem Tier an der linken Halsseite ein etwa reiskorngroßer Transponder mittels Spritze implantiert. Hierfür ist keine Narkose notwendig. Auf dem Chip ist eine 15-stellige Nummer gespeichert, die dann jedoch unbedingt vom Tierbesitzer bei Zentralen Haustierregistern, wie z.B. TASSO oder deutsches Haustierregister, angemeldet werden muss. Das Tierheim kann mittels speziellen Lesegeräts die Nummer ablesen. Dann genügt ein Anruf und die Fundkatze kann nach ihrem Streifzug wieder vom Besitzer abgeholt werden.

Beim Chip ist der ganz große Vorteil, dass die gespeicherte Nummer sich nicht verändert. Das größte Problem hierbei sind Tiere, die zwar einen Chip haben, jedoch nicht angemeldet sind.
Deshalb, bitte daran denken, nicht nur chippen, sondern sofort auch bei Haustierregister oder Tasso registrieren!