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Viele Tierfreunde denken darüber
nach, ob sie mit ihrem Geld nicht auch über ihren Tod
hinaus Tieren helfen können. Sie machen sich auch Gedanken
darüber, was aus ihren vierbeinigen oder geflügelten
Hausgenossen wird, wenn sie selbst sich einmal nicht mehr
um sie kümmern können.
Wer keine gesetzlichen Erben hinterlässt
und testamentarisch nichts anderes verfügt hat, muss
davon ausgehen, dass sein gesamtes Hab und Gut nach seinem
Tod dem Fiskus, also dem Staat zufällt. Doch auch nicht
jeder Tierbesitzer, der mehr oder weniger nahe Verwandte hinterlässt,
kann sich darauf verlassen, dass sein Hund, seine Katze, die
Pferde oder die Meerschweinchen weiterhin liebevoll versorgt
werden. Wie aber sicherstellen, dass den geliebten Schützlingen
kein Leid geschieht?
Tiere können nicht erben !
In Deutschland haben Tiere, anders als
in den Vereinigten Staaten, kein Erbrecht. Doch die zukünftige
Unterbringung und Versorgung des geliebten Haustieres kann
über ein Vermächtnis gesichert werden. Mit der Auflage,
die bestmögliche Versorgung des Tieres sicherzustellen,
können ein oder mehrere Personen oder auch gemeinnützige
Organisationen wie der Deutsche Tierschutzbund oder einer
der ihm angeschlossenen Tierschutzvereine als Erben eingesetzt
werden.
Tierschützer helfen !
Wenn mit Umsicht und Einfühlungsvermögen,
gegebenenfalls mit Hilfe des nächstgelegenen Tierheims,
ein guter Pflegeplatz bei einem neuen Besitzer gesucht wird,
ist dem treuen Vierbeiner sicher am besten geholfen. Den meisten
Tieren gelingt es, sich nach einer Phase der Trauer an ein
neues Zuhause zu gewöhnen.
Der oder die Haupterben im Testament können
auch dazu verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass
das Tier bis zu seinem Lebensende gepflegt wird. Die Kosten
für diese Pflege sind dann aus dem Nachlass zu erstatten.
Doch wie müssen Tierfreunde ihr Testament
formulieren, wenn sie ihr Haustier gut versorgt wissen möchten?
Wie sollten sie vorgehen, wenn sie sicherstellen möchten,
dass das Geld den Tieren zugute kommt, dass Freunde oder Nachbarn
aber nicht ausgeschlossen werden?
In unserem Ratgeber zur Abfassung eines
Testamentes “Wie kann ich Tieren helfen?” haben wir zusammengestellt,
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was grundsätzlich zu beachten ist,
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wie ein Testament abgefasst wird,
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welche Inhalte es haben muss und
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wo es aufbewahrt werden sollte.
Die Broschüre “Wie kann
ich Tieren helfen? Ratgeber zur Abfassung eines Testamentes” (42 S., Format DIN A5) ist kostenlos zu beziehen beim
Deutschen Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
(Bitte einen mit € 1,53 frankierten DIN A5-Rückumschlag, mit Ihrer Adresse beilegen)
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