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Ein Vermächtnis für Tiere
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Viele Tierfreunde denken darüber nach, ob sie mit ihrem Geld nicht auch über ihren Tod hinaus Tieren helfen können. Sie machen sich auch Gedanken darüber, was aus ihren vierbeinigen oder geflügelten Hausgenossen wird, wenn sie selbst sich einmal nicht mehr um sie kümmern können.

Wer keine gesetzlichen Erben hinterlässt und testamentarisch nichts anderes verfügt hat, muss davon ausgehen, dass sein gesamtes Hab und Gut nach seinem Tod dem Fiskus, also dem Staat zufällt. Doch auch nicht jeder Tierbesitzer, der mehr oder weniger nahe Verwandte hinterlässt, kann sich darauf verlassen, dass sein Hund, seine Katze, die Pferde oder die Meerschweinchen weiterhin liebevoll versorgt werden. Wie aber sicherstellen, dass den geliebten Schützlingen kein Leid geschieht?

Tiere können nicht erben !

In Deutschland haben Tiere, anders als in den Vereinigten Staaten, kein Erbrecht. Doch die zukünftige Unterbringung und Versorgung des geliebten Haustieres kann über ein Vermächtnis gesichert werden. Mit der Auflage, die bestmögliche Versorgung des Tieres sicherzustellen, können ein oder mehrere Personen oder auch gemeinnützige Organisationen wie der Deutsche Tierschutzbund oder einer der ihm angeschlossenen Tierschutzvereine als Erben eingesetzt werden.

Tierschützer helfen !

Wenn mit Umsicht und Einfühlungsvermögen, gegebenenfalls mit Hilfe des nächstgelegenen Tierheims, ein guter Pflegeplatz bei einem neuen Besitzer gesucht wird, ist dem treuen Vierbeiner sicher am besten geholfen. Den meisten Tieren gelingt es, sich nach einer Phase der Trauer an ein neues Zuhause zu gewöhnen.

Der oder die Haupterben im Testament können auch dazu verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass das Tier bis zu seinem Lebensende gepflegt wird. Die Kosten für diese Pflege sind dann aus dem Nachlass zu erstatten.

Doch wie müssen Tierfreunde ihr Testament formulieren, wenn sie ihr Haustier gut versorgt wissen möchten? Wie sollten sie vorgehen, wenn sie sicherstellen möchten, dass das Geld den Tieren zugute kommt, dass Freunde oder Nachbarn aber nicht ausgeschlossen werden?

In unserem Ratgeber zur Abfassung eines Testamentes “Wie kann ich Tieren helfen?” haben wir zusammengestellt,

  • was grundsätzlich zu beachten ist,
  • wie ein Testament abgefasst wird,
  • welche Inhalte es haben muss und
  • wo es aufbewahrt werden sollte.

Die Broschüre “Wie kann ich Tieren helfen? Ratgeber zur Abfassung eines Testamentes” (42 S., Format DIN A5) ist kostenlos zu beziehen beim
Deutschen Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn

(Bitte einen mit € 1,53 frankierten DIN A5-Rückumschlag, mit Ihrer Adresse beilegen)

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 24. Juli 2010 um 20:19 Uhr
 
 

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