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Tierschutzbund begrüßt heutige Entscheidung zu Fundtieren im Bundesrat PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 20. Oktober 2011 um 11:43 Uhr

Im Bundesrat wurde heute positiv über einen Antrag Thüringens zur Schaffung einer einheitlichen Regelung zur Unterbringung von Fundtieren abgestimmt. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband in Thüringen begrüßen die Entscheidung des Bundesrates. Die Länder fordern die Bundesregierung damit auf, eindeutige gesetzliche Grundlagen zur Unterbringung von Fundtieren zu schaffen. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung dieses Votum aus dem Bundesrat zügig umsetzt. Wir stehen für Gespräche bereit“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, die heutige Entscheidung. Und erklärt gemeinsam mit Gerd Fischer, Vorsitzendem des Landestierschutzverbandes Thüringen: „Die Tierheime übernehmen mit der Fundtierbetreuung eine staatliche Aufgabe, ohne dafür eine kostendeckende Erstattung zu bekommen. Das ist eine der Hauptursachen dafür, dass viele Tierheime in Existenznot sind. Die kommunalen Spitzenverbände verweigern eine bundesweit einheitliche Regelung. Also muss der Gesetzgeber handeln.“

 

Seit Jahrzehnten übernehmen die Tierheime als Tierschutzeinrichtungen öffentliche Aufgaben, mit großem Engagement und letztlich auch zur Entlastung der kommunalen Haushalte. Denn die Fundtierverwaltung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Eine breit angelegte Umfrage hatte bereits ergeben, dass die Kommunen durchschnittlich 25 Prozent der im Tierheim anfallenden Kosten übernehmen, aber knapp 80 Prozent der anfallenden Arbeit verursachen. Mit der Entschließung soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, bei der bevorstehenden Überarbeitung des Tierschutzgesetzes eindeutige gesetzliche Regelungen für die Betreuung und Unterbringung von verlorenen oder entlaufenen sowie ausgesetzten, zurückgelassenen oder anderweitig herrenlosen Tieren einzuführen.

Weitere Informationen zur Lage der Tierheime finden Sie unter www.rettet-die-tierheime.de

 
 

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